Sylvia Tarmann, Leiterin unserer sozialpädagogischen Einrichtung, Haus Antonius in Treffen, freut sich auf die Anfragen, die via Telefon reinkommen.

Du brauchst Unterstützung und willst bei uns aufgenommen werden?

Dann setze dich mit deiner zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder dem*der Jugendwohlfahrtsträger*in in Verbindung. Dein*e Sozialarbeiter*in muss für dich bei uns anfragen. Für Auskünfte und Rückfragen stehen wir dir gerne zur Verfügung:

Voraussetzung für die Aufnahme

Grundsätzlich nehmen wir Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten fünften Lebensjahr bei uns auf. Wir unterstützen familienergänzend Eltern, Kinder oder Familien, solange dies im besten Sinne von dir, dem*der Minderjährigen, ist.

Unser Ziel ist immer die Rückführung in dein Herkunftssystem. Sollte das nicht möglich sein, helfen wir dir bis zur Verselbstständigung.

Nach einer individuell abgestimmten "Probezeit" wird mit dir und deinem Helfer*innensystem reflektiert und entschieden, ob das Wohnen bei uns die geeignete Unterstützung darstellt. Gemeinsam erstellen wir einen Hilfsplan mit individuellen Zielsetzungen, der die Grundlage und Orientierung in unserer Betreuungsarbeit bildet.

Du möchtest gerne ins Betreute Wohnen?

Das Betreute Wohnen richtet sich an Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, die bereits in unseren Vollbetreuten Wohngruppen leben, sich entweder in einem Ausbildungsverhältnis befinden oder eine weiterführende Schule besuchen und die ersten Schritte in Richtung Selbstständigkeit erproben wollen. In begründeten Fällen und nach Zustimmung der Abteilung 4 der Kärntner Landesregierung kann nach Erreichen der Volljährigkeit der Aufenthalt im Betreuten Wohnen noch bis zum vollendeten 21. Lebensjahr ausgeweitet werden.

Du bist bei uns noch nicht vollstationär untergebracht, möchtest aber ins Betreute Wohnen? Dann wende dich am besten an deine zuständige Bezirksverwaltungsbehörde oder dem*der Jugendwohlfahrtsträger*in. Dein*e Sozialarbeiter*in kann dann für dich um einen Platz anfragen.

Deine Anfrage richte bitte an: